Was muss ich vor einem IAB Investment alles wissen:

Investments mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG sind steuerlich vor allem dann attraktiv, wenn Sie eine hohe Progression (also einen hohen persönlichen Steuersatz) haben. Da der IAB wie eine „Steuerstundung“ wirkt, macht er dann am meisten Sinn, wenn Sie heute viel Steuern zahlen und in der Zukunft (wenn die Abschreibungen geringer ausfallen) voraussichtlich weniger verdienen oder die Gewinne reinvestieren.

Hier ist die Einordnung, ab wann sich das Modell für Sie lohnt:

1. Die "Magische Grenze": Ab ca. 68.000 € zu versteuerndes Einkommen


Ab diesem Einkommen (Stand 2024/2025/2026 für Alleinstehende) erreichen Sie in Deutschland die Zone des Spitzensteuersatzes von 42 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).


  • Warum hier? Jeder Euro, den Sie durch den IAB absetzen (bis zu 50 % der Investitionskosten), spart Ihnen dann effektiv rund 42 bis 45 Cent Steuern.
  • Empfehlung: Besonders lohnenswert ist der IAB ab einem Einkommen von 80.000 € bis 100.000 €, da hier die Liquiditätswirkung am größten ist. Sie holen sich einen erheblichen Teil der Investitionskosten direkt vom Finanzamt zurück, noch bevor die Anlage überhaupt steht.


2. Die gesetzliche Obergrenze


Damit Sie den IAB überhaupt nutzen dürfen, darf Ihr steuerlicher Gewinn im Jahr der Bildung maximal 200.000 € betragen.


  • Diese Grenze gilt einheitlich für alle Einkunftsarten.
  • Liegt Ihr Gewinn darüber, ist der IAB gesetzlich ausgeschlossen.


3. Wann ist es besonders sinnvoll?


In folgenden Szenarien ist der IAB unabhängig vom exakten Einkommen ein „No-Brainer“:


  • Einmalig hohes Einkommen: Wenn Sie in einem Jahr eine Abfindung, eine hohe Bonuszahlung oder Gewinne aus Immobilienverkäufen haben, können Sie mit einem IAB-Investment (z. B. eine gewerbliche Photovoltaik-Direktinvestition) die Steuerlast massiv drücken.
  • Liquiditätsbedarf: Wenn Sie das Geld für die Investition nicht komplett „auf der hohen Kante“ haben. Der IAB finanziert durch die Steuererstattung oft 30–40 % des Eigenkapitals der Investition vorab.


Die Gewinngrenze von 200.000 € gilt laut Gesetz pro Betrieb (betriebsbezogen) und nicht pro Person (personenbezogen).

Wenn Sie also bereits ein Unternehmen (oder eine freiberufliche Tätigkeit) haben, das mehr als 200.000 € Gewinn abwirft, ist dieses für den IAB "verbrannt". Sie können aber durch die Neugründung eines separaten Gewerbebetriebs die IAB-Vorteile für diesen neuen Betrieb nutzen.


Wie das in der Praxis funktioniert:


  1. Separate Gewinnermittlung: Der neue Betrieb muss eine eigene Buchführung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) haben. Da dieser Betrieb neu startet, liegt sein Gewinn im Gründungsjahr meist bei 0 € (oder ist sogar negativ) – damit sind Sie weit unter der 200.000 €-Grenze.
  2. Typisches Beispiel "PV-Direktinvestment": Viele Gutverdiener gründen einen Gewerbebetrieb für eine Photovoltaikanlage auf einer fremden Dachfläche.
  • Der Betrieb "PV-Anlage" ist rechtlich eigenständig.
  • Auch wenn Sie mit Ihrem Hauptjob 500.000 € verdienen, zählt für den IAB nur der Gewinn des PV-Betriebs.


  1. Konsolidierung in der Steuererklärung: In Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung fließen dann alle Einkünfte zusammen. Der Verlust, den Sie im neuen Betrieb durch den IAB künstlich erzeugen, verrechnet sich mit Ihren hohen Gewinnen aus dem Erstbetrieb oder dem Gehalt.


Häufige Fragen 


  • Was genau ist ein Bio High-Tech-Konverter?

    Ein Bio-Konverter ist eine kompakte, hochautomatisierte Anlage, die organische Reststoffe mikrobiell verwertet und in hochwertigen organischen Dünger transformiert.

  • Warum bezeichnen Sie dieses Investment als „IAB 2.0“?

    Weil es die bewährten Steuervorteile des IAB nutzt, aber die typischen Probleme klassischer Investments (wie Netzengpässe bei Photovoltaik) durch technische Autarkie löst.

  • Wäre es nicht besser, erneut in PV-Anlagen zu investieren?

    Nein, für ein gesundes Portfolio ist Diversifikation entscheidend. Der Konverter bietet Schutz vor dem Klumpenrisiko im Energiesektor und ist unabhängig von Einspeisezusagen.

  • Wie unterscheidet sich der Konverter von einer Photovoltaik-Anlage?

    Er produziert ein physisches Produkt direkt vor Ort und ist nicht auf die Einspeisung in öffentliche Stromnetze oder Wetterbedingungen angewiesen.

  • Ist der Konverter wetterabhängig?

    Nein, im Gegensatz zu Wind oder Sonne arbeitet die biologische Verwertung 24/7 bei jeder Wetterlage vollautomatisch.

  • Gibt es bürokratische Hürden wie Netzanschlussprüfungen?

    Nein, da der Konverter autark arbeitet, entfallen langwierige Genehmigungsverfahren durch Energieversorger oder Netzbetreiber.

  • Welche Rolle spielt der Green Future Private Circle (GFPC)?

    Der GFPC prüft die Projekte strategisch und begleitet den Investor als Qualitätswächter und Ansprechpartner.

  • Wie hoch ist die kalkulierbare Mietrendite?

    Sie erhalten eine Basis-Vorabzahlung von 10 % p.a. bezogen auf Ihre Netto-Investitionssumme.

  • Wie setzen sich die Mieteinnahmen und die Auszahlungen konkret zusammen?

    Die Ertragsstruktur ist transparent und auf maximale Liquidität für den Investor ausgelegt. Hierbei gilt folgendes Modell:


    • Der Miet-Split: Als Käufer eines IAB-Konverters erhalten Sie 65 % der gesamten Mieteinnahmen. Die restlichen 35 % verbleiben beim Betreiber für das Management, die Wartung und den Vertrieb.

    • Die Auszahlungs-Logik: 1. Vorabmiete: Um Ihre laufende Liquidität zu sichern, erhalten Sie eine garantierte Vorabmiete in Höhe von 10% p.a. der Investitionssumme - bei 100.000 € =  10.000 € p.a. Diese wird zuverlässig vierteljährlich (in Tranchen zu je 2.500 €) an Sie ausgezahlt. 2. Jahres-Restbetrag: Die Differenz zwischen der bereits gezahlten Vorabmiete und Ihrem 65 %-Anteil an den Gesamteinnahmen (also der Betrag, der über die 10.000 € hinausgeht) wird Ihnen gesammelt am Ende eines jeden Betriebsjahres überwiesen.

    • Beispielrechnung bei 100.000 € Investition:
    • Gesamtmiete des Konverters: 24.000 €
    • Ihr 65 % Anteil: 15.600 €
    • Auszahlung Vorabmiete (4x 2.500 €): 10.000 €

    Restauszahlung am Ende eines Betriebsjahres (12 Monaten): 5.600 €

  • Was bedeutet die 10 % Vorabzahlung konkret?

    Es handelt sich um eine Liquiditätssicherung, die Ihnen als 1/12 Abrechnung quartalsweise ausgezahlt wird, unabhängig von der finalen Jahresabrechnung.

  • Wie sieht die Auszahlung nach Q1, Q2 und Q3 aus?

    Bei einer Investition von z. B. 100.000 € erhalten Sie nach jedem dieser Quartale 2.500 € (gesamt 7.500 € nach 9 Monaten).

  • Wann erfolgt die Endabrechnung?

    Nach 12 Betriebsmonaten wird Ihr Gesamtanspruch (65 % der Miete) gegen die bereits geleisteten Vorabzahlungen verrechnet und der Differenzbetrag ausgeschüttet.

  • Wie hoch ist der steuerliche Vorteil durch den IAB?

    Gemäß § 7g EStG können Sie bis zu 50 % der Anschaffungskosten sofort gewinnmindernd geltend machen und eine Sonderafa von zusätzlich 40% auf den verbleibenden Restbetrag.

  • Ist die Rendite nach oben gedeckelt?

    Nein. Es gibt keine Obergrenze für Ihren 65 %-Anteil. Die 10 % dienen lediglich als abgesicherte Basis für Ihren laufenden Cashflow.

  • Wie lange ist die Laufzeit der Mietverträge?

    Die Mietverträge sind auf Langfristigkeit ausgelegt. Die reguläre Laufzeit beträgt 10 Jahre. Darüber hinaus bestehen zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre (10 + 5 + 5).

  • Was passiert nach Ablauf der Mietzeit?

    Nach Ende der Vertragslaufzeit erhalten Sie ein Kaufangebot für die Anlage. Da der Konverter dann steuerlich abgeschrieben ist, bietet dies eine attraktive zusätzliche Abschlussrendite (Exit-Szenario).

  • Wie hoch ist der steuerliche Vorteil durch den IAB?

    Gemäß § 7g EStG können Sie bis zu 50 % der Anschaffungskosten sofort gewinnmindernd geltend machen, was oft zu hohen Steuererstattungen führt.

  • Gibt es ein steuerliches Gutachten für dieses Modell?

    Ja. Ein namhaftes, bundesweit tätiges Steuerbüro hat ein umfassendes Gutachten erstellt, das die IAB-Fähigkeit und die EU-Konformität bestätigt.

  • Darf ich das Gutachten einsehen?

    Ja. Das Gutachten kann bei konkretem Interesse jederzeit eingesehen werden, damit Sie oder Ihr Steuerberater die rechtliche Basis prüfen können.

  • Ist der IAB-Vorteil sicher, wenn die Anlage im Ausland steht?

    Ja. Der Einsatz von IAB-geförderten beweglichen Wirtschaftsgütern ist innerhalb der gesamten EU zulässig. Frankreich ist hierbei ein strategisch gewählter Standort.

  • Wie sicher sind meine Mieteinnahmen?

    Die Sicherheit wird durch die Platzierung bei bonitätsstarken, namhaften Unternehmen gewährleistet, die vom GFPC vorab geprüft wurden.

  • Wer ist beispielhaft ein Mieter der Anlagen?

    Ein Hauptmieter ist Sodexo, ein weltweit führender Anbieter für Catering und Facility Management (in 45 Ländern tätig, hunderte Millionen Kunden täglich).

  • Sind die Konverter in Deutschland aufgestellt?

    Nein. Ein Großteil der Anlagen befindet sich in Frankreich, da dort die gesetzlichen Anforderungen an die Bio-Müllverwertung (Loi Anti-Gaspillage) bereits deutlich strenger sind.

  • Warum ist Frankreich als Standort ein Vorteil?

    Die gesetzliche Pflicht zur Verwertung erzeugt einen enormen Nutzungsdruck bei Unternehmen, was die Mietnachfrage langfristig zementiert.

  • Was passiert bei einem Mieterwechsel?

    Die Betreibergesellschaft übernimmt das komplette Management. Da der Konverter mobil ist, kann er bei Bedarf unkompliziert an einen neuen Standort versetzt werden.

  • Wer kümmert sich um die technische Wartung?

    Das „Rundum-Sorglos-Paket“ der Betreibergesellschaft deckt die Vermietung und die gesamte technische Betreuung, Fernwartung und Instandhaltung ab.

  • Habe ich als Investor aktiven Arbeitsaufwand mit der Anlage?

    Nein. Es handelt sich um ein passives Investment mit einem „Rundum-Sorglos-Paket“

  • Kann der Kauf der Konverter finanziert werden?

    Ja. Wir können den direkten Kontakt zu erfahrenen Finanzierungsvermittlern herstellen, die das Modell und die Assetklasse bereits kennen.

  • Wie hoch sind die aktuellen Zinsen?

    Nach derzeitigem Stand (März 2026) liegen die Zinsen bei ca. 5 % p.a. (individuelle Bonität vorausgesetzt).

  • Darf ich meinen Finanzberater einbeziehen?

    Auf jeden Fall. Das wird von uns sehr begrüßt, da es die Abstimmung mit Ihrer gesamten Vermögensstrategie erleichtert.

  • Wer führt die finale Abwicklung durch?

    Sie erhalten eine ausführliche Beratung durch die IAB-Abteilung des GFPC unter Federführung von Herrn Rutz. Die finale steuerliche Abwicklung führen Sie mit Ihrem Steuerberater durch.

  • Gibt es ein Berechnungsprogramm?

    Ja. Wir haben in unserem Internetauftritt ein Tool integriert, mit dem Sie Ihre individuellen Steuervorteile und Renditechancen exakt berechnen können.